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In Europa ist der Begriff "Privatisierung" das Schlagwort der vergangenen Jahrzehnte gewesen. Allein in Deutschland sind zahlreiche
staatliche* Unternehmen privatisiert worden, d.h. der Staat verkaufte seine Eigentumsrechte am Unternehmen üblicherweise in Form von Aktien an private Kapitalanleger. Diese benötigen
schließlich laufend neue rentable Anlagemöglichkeiten.
Anfangs verkaufte der Staat nur sein Leichtmetall und Metallegierungen, später schon Porzellan. Spätestens seit der Jahrtausendwende verkauft er allerdings seine Juwelen und Goldbarren.
Telekommunikation, Post, Krankenhäuser und Flughäfen wurden verscherbelt, die Bahn und selbst Straßenabschnitte stehen zum Verkauf an. Kurzum, die Infrakstruktur eines Landes steht zum
Ausverkauf. Und die Käufer wollen selbstverständlich später daran oder damit verdienen.
Zur Verdeutlichung des Begriffs "Staat" sei hier ausgeführt: Ein Staat ist schließlich kein abstraktes Konstrukt, sondern setzt sich zum einen aus seinem Territorium, und zum anderen aus den
darauf lebenden Bürgern (in Deutschland ca. 83 Millionen) zusammen. Da eine Sache, hier das Territorium, nichts besitzen kann, kommt folglich nur der Bürger als Eigentümer von Dingen in
Frage. So verfügt in Deutschland jeder Bürger über ein 1/83Millionstel Miteigentumsanteil am Territorium und an staatlichem Vermögen. Der Bürger ist Miteigentümer an Schwimmbädern,
Haftanstalten, Straßenbahnen etc., sofern sie nicht privatisiert sind.
Was bedeutet "privatisiert" überhaupt? Unter privatisiert versteht man, daß das Eigentum an einer Sache oder Rechten in den Händen eines
privaten Eigentümers liegt. Privater Eigentümer können Einzelpersonen, begrenzte Personengemeinschaften und juristische Personen wie Einzelunternehmen oder
Kapitalgesellschaften sein.
Dann verstehe ich das in bezug auf die Deutsche Bahn AG aber nicht. Denn ständig hört man, die Deutsche Bahn sei privatisiert, dabei ist der Vorstandsvorsitzende Herr Hartmut Mehdorn nicht
frei in seinen Entscheidungen. Bevor er Entscheidungen fällt, muß er sich immer beim zuständigen Bundesverkehrsminister, Herrn Tiefensee, das Okay holen. Das spricht nicht unbedingt dafür, daß
die Deutsche Bahn privatisiert ist. Auf Bahnsteigen weisen mich Bahnbedienstete und Sicherheitsfachkräfte auf den Zusatz AG = Aktiengesellschaft hin. Das wäre ja wohl das eindeutige Zeichen einer
Privatisierung. Komisch, im betreffenden Handelsregister ist nämlich unter Eigentümer die Bundesvermögensverwaltung als alleiniger Eigentümer vermerkt. Also handelt es sich bei der Deutschen Bahn
AG um privatisiertes Staatsvermögen (!??) Wie dem auch sei, kurzum, ich bin davon überzeugt: Noch gehört die Deutsche Bahn AG oder GmbH, KG, KGaA o.ä. jedem Bürger. Punktum!
Dann ist die Fraport AG als Flughafenbetreiber auch noch nicht privatisiert, zumindest nicht vollständig. Weil an der Fraport AG hält das Land Hessen noch 31,62% und die Stadt Frankfurt
20,19% = zusammen 51,81% (Stand: 18.01.2008, siehe www.fraport.de/ Investor Relations --> Die Fraport-Aktie
--> Basisdaten/ Aktionärsstruktur) sogar noch die Mehrheit der Aktienanteile. Der Rest verteilt sich auf private Unternehmen und Kapitalanleger.
Also, die Deutsche Bahn AG ist faktisch nicht privatisiert, die Fraport AG dagegen teilprivatisiert.
Diese beiden Beispiele sollen verdeutlichen, welche praktischen Konsequenzen diese Tatsache für Bürgerinnen und Bürger hat. Sowohl bei der Deutschen Bahn AG als auch bei der Fraport AG ist
man seitens des Vorstandes offensichtlich festen Glaubens, daß es sich bei ihren Unternehmen um Privateigentum handelt. So sind sowohl der DB-Sicherheitsdienst als auch die Flughafen-Security
angewiesen, v.a. unerwünschte Personen den Aufenthalt zu untersagen. Hierzu verweisen die betreffenden Mitarbeiter stets auf die Hausordnung. Wer sich weigert, dem wird mit dem Aussprechen eines
Hausverbots gedroht, dem wird ein Hausverbot ausgesprochen und im Wiederholungsfall wird gegen den betreffenden Menschen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet. Hier werden also
nicht wenige Menschen kriminalisiert, die niemandem etwas zu Leide tun.
Aber wer sich weigert, das Gelände zu verlassen, ist im Recht. Denn sowohl bei der Deutschen Bahn AG als auch bei der Fraport AG handelt es sich um Unternehmen in Staatseigentum, folglich um
öffentliche Räume. Den Aufenthalt in öffentlichen Räumen verwirkt als BürgerIn nur, wer sich gegen die öffentliche Ordnung stellt, d.h. eine Gefahr für sich selbst und für andere
darstellt, Menschen aktiv belästigt oder Verschmutzungen und Zerstörungen verursacht. Einer weitergehenden Hausordnung ist damit jegliche Handlungsgrundlage entzogen. Mit anderen
Worten: Jeder Mitarbeiter, der einen Bürger nötigt, das Bahn- oder Flughafengelände zu verlassen, macht sich strafbar.
Also vor dem Rauswurf: Zeugen hinzuziehen, Dienstausweis vorlegen lassen und anschließend Strafanzeige erstatten
Dieser Aspekt gewinnt in letzter Zeit deshalb an Bedeutung, weil immer häufiger Sicherheitsdienste - nicht nur die erwähnten - und in deren Windschatten die Polizei in
vergleichbaren Situationen (unerwünschte) Personen zu verscheuchen versuchen. Privates, auf Rentabilität angelegtes Kapital
verträgt sich eben nicht mit Flaschen- und Dosensammlern, Suchtkranken, Wohnsitzlosen und dem verarmten Prekariat. Was sollen schließlich die geldbringenden Kunden davon denken, wenn direkt
neben ihnen eine alte Frau Eßbares aus dem Mülleimer zerrt oder ein junger Mann in unsauberer Kleidung einen Sitzplatz besetzt.
Also vor einem eventuellen Rauswurf, in der Reihenfolge:
1. Zeugen hinzuziehen
2. Dienstausweis vorlegen lassen und
3. anschließend Strafanzeige erstatten
Denn mit dem Vorgehen seitens der Sicherheitsleute plus Polizei droht eine schleichende und auf Sozialrassismus gründende Entrechtung im öffentlichen Raum (= Apartheid) stattzufinden,
die dringend einer gerichtlichen Überprüfung bedarf. Eine Überprüfung, von der nur jeder Bürger profitieren kann. Wenn dieser Entrechtung nämlich nicht Einhalt geboten wird, dann wird sie weiter
um sich greifen und bald nicht nur Menschen erfassen, die bis jetzt noch verschont geblieben sind, sondern irgendwann z.B. auch festlegen, wer wann wieviel atmen darf.
* darunter zählen Unternehmen, die mehrheitlich Eigentum des Bundes, eines Bundeslandes, eines Landkreises oder einer Kommune bzw. eines staatlichen Unternehmens sind
Hinweis: siehe Linkliste unter (24)
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