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Polizeibeamte (Polizeimeister bis Polizeihauptkommissare) üben eine anspruchsvolle und anstrengende Tätigkeit aus. Bei jedem neuen Einsatz bleibt eine
Spur Ungewißheit, bevor sie vor Ort eintreffen. Manchmal ist Fingerspitzengefühl gefragt, manchmal rasches Handeln. Die alltäglichen Herausforderungen sind also äußerst vielseitig. Das allein
führt auf Dauer den einen oder anderen Beamten bis an dessen psychischen und physischen Grenzen heran. Hinzu kommen Überstunden, die Demotivation durch parteipolitische Ränkespiele, der
Gruppendruck innerhalb des Polizeiapparates sowie die schwer kalkulierbaren Gefahren, denen sie sich im täglichen Einsatz aussetzen müssen.
Obendrein müssen v.a. die unteren Dienstränge die Erfahrungen machen, daß sie zuweilen von ihren Vorgesetzten und der Politik ohne Rücksicht auf ihre Gesundheit benutzt werden. In diesem
Zusammenhang sei an die Castortransporte der Neunziger Jahre erinnert: Bei denen stellte sich später heraus, daß die begleitenden Beamten schwachradioaktiver Strahlung ausgesetzt waren. Ohne
Schutzkleidung, aber mit Wissen der Atomreaktorbetreiber (!) Die damalige Bundesumweltministerin, namens Angela Merkel, zugleich Physikerin, wollte davon gar nichts gewußt haben.
Jedenfalls, den (ehrbaren) Polizistinnen und Polizisten gebührt für ihre alltägliche Arbeit der Respekt und die Anerkennung aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.
Ungeachtet dessen muß allerdings festgehalten bleiben, daß zunehmend mehr Beamte den gestellten Anforderungen nicht mehr gewachsen sind. Abgesehen von denen, welche Straftaten zu ihrem eigenen
Vorteil begehen, wächst die Zahl der Beamten, die charakterlich oder politisch auffällig werden. Das gilt von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen gleichermaßen.
So ist es seit langem kein Geheimnis, daß im Schutze der Uniform zahlreiche Schläger ihre aggressiven Neigungen hemmungslos austoben. Besonders bei Großveranstaltungen wie Demonstrationen
schlagen sie zu und bleiben dabei wegen der häufigen Vermummung meistens unerkannt. Aber auch auf Polizeirevieren und in Polizeiwagen ist willkürliche Gewaltanwendung Alltag.
Zugleich ist der gesamte Polizeiapparat durchsetzt von Rassisten, was regelmäßig zu unfaßbaren Tötungsdelikten führt. Viele dieser rassistisch veranlagten Beamten pflegen ein
nationalsozialistisch geprägtes Weltbild. Demnach sind alle "Linken" sowie die "Schwachen" als Feinde zu verstehen. Zu den Linken zählen ihrer Auffassung nach v.a. Kommunisten, Sozialisten,
Alternative und Intellektuelle, aber auch Globalisierungsgegner und kritische Staatsbürger; zu den Schwachen: Asylbewerber, Ausländer, Homosexuelle, Wohnsitzlose und andere Minderheiten.
Dieses Wissen läßt erst bestimmte polizeiliche Verhaltensweisen verständlich werden im Zusammenhang mit Attacken von Rechtsextremen auf bestimmte Personenkreise. Beispielsweise wird
polizeilicherseits gar nicht oder verspätet eingegriffen, die Beweisaufnahme erfolgt mangelhaft oder gar nicht, Zeugen werden nicht angehört oder weggeschickt, Täter nicht verhaftet etc. Hier sei
exemplarisch erinnert an den brutalen Übergriff von Neonazis auf ein Theaterensemble im sachsen-anhaltinischen Halberstadt (2007).
Leider hielten in der Vergangenheit und halten heute Vorgesetzte, Staatsanwaltschaften, Richter, Länderregierungen und die Bundesregierung aus falsch verstandener Loyalität oft die schützende
Hand über solche Polizeibeamte. Eine Bestrafung fällt in der Regel eher milde aus. Wo das Vergehen eines Polizisten zu offensichtlich ist, achten Politik und Justiz darauf, daß eine
Bestrafung weder die Weiterbeschäftigung noch die Pensionsansprüche gefährden. Sehr selten funktioniert das nicht. Außerdem wird vor Gericht einem Polizeibeamten tendenziell eher geglaubt
als den nicht verbeamteten Opfern oder zufälligen neutralen Zeugen. Da aber die meisten Straftaten ohne unabhängige Zeugen erfolgen, steht somit Aussage gegen Aussage. Ergo, wird in solchen
Fällen die Angelegenheit zu Ungunsten des Opfers niedergeschlagen. Schließlich wünschen sich Justiz und jede Regierung eine gefolgsame Polizei. Eine solche Haltung des Verharmlosens und Wegsehens
stärkt naturgemäß solche Polizeibeamten. Diese wiederum nutzen den ihnen gebotenen Freiraum, um persönliche Neigungen und Weltanschauungen (schrittweise) durchzusetzen.
Zu Hilfe kommt ihnen dabei der unselige Korpsgeist, der innerhalb des Polizeiapparates gepflegt wird. Aufrechterhalten wird dieser Geist durch ein Mix aus Einforderung eines falsch
verstandenen Solidaritätgefühls, Belobigungen, Beförderungen, Gehorsam, Einschüchterungen, Drohungen, Schikanen, Ausgrenzungen etc. und nicht zuletzt durch persönliche
Bindungen. Ehrbare Polizistinnen und Polizisten hält dies in vielen Fällen von einer Meldung oder Strafanzeige ab, zuweilen führt das zu wissentlichen Falschaussagen bis hin zu Meineiden.
Schon stecken auch solche Beamte im Lügensumpf. Dagegen decken sich ehrlose Polizisten gegenseitig durch gegebenenfalls zuvor abgesprochene Aussagen. Es ist nachvollziehbar, warum aus diesem
Millieu, angereichert mit Naivität, persönlichem Frust und Angst selten etwas nach außen dringt. Wer gegen diesen Korpsgeist verstößt, der erlebt ein ungeahntes Spießrutenlaufen. Die
Dunkelziffer polizeilicher Straftaten dürfte daher als recht hoch einzuschätzen sein.
Auf meinen zahlreichen Reisen durch Deutschland erlebe und erfahre ich in jüngster Zeit vermehrt von solchen begangenen Straftaten. In letzter Zeit betrifft es zunehmend immer häufiger Menschen,
die außerhalb, bestenfalls am Rande der Gesellschaft leben, also HartzIV-Empfänger, Wohnsitzlose und Suchtkranke. Deren bürgerlichen Rechte werden polizeilicherseits bewußt beschnitten oder
gar ignoriert. Die beteiligten Beamten treten dabei immer dreister und siegesgewisser auf.
An dieser Stelle möchte ich stellvertretend drei Fälle für die große Anzahl an Fällen sprechen lassen, die sich Tag für Tag quer durch die gesamte Republik ereignen; ob in München,
Braunfels, Kiel, Düsseldorf, Berlin, Ludwigslust, Solingen u.v.a.
Fall 1/ Tatort: St. Josephs-Krankenhaus Reinbek
Im Frühling 2007 wird ein wohnsitzloser Mann, nennen wir ihn Alex, an der S-Bahn-Haltestelle Aumühle unweit Hamburgs von zwei
DB-Sicherheitsleuten tätlich angegriffen und verletzt. Nachdem Alex per Notruf die Polizei über den Vorfall informiert hat, gleitet er in einen schockartigen
Zustand ab, so daß ein Rettungswagen ihn in das nächstgelegene Krankenhaus bringen muß. Dort werden neben einer akuten Kreislaufschwäche, eine Bauchwandprellung sowie eine
Handgelenksdistorsion diagnostiziert. Als zwei Bundespolizisten (Bundespolizeiamt Hamburg) eintreffen, glaubt Alex, sie kämen wegen einer Anzeigenerstattung. Erst
nach einer halbstündigen Unterredung, bei der der wortführende Beamte (1-Sterne-Kommissar, ca. 50 Jahre alt), ein gewisser Herr
Winter, einschüchternd auf Alex einwirkt, stellt sich heraus, daß er als Beschuldigter geführt würde. Herr Winter und der andere Beamte weigern sich daher eine
Strafanzeige wegen Körperverletzung entgegenzunehmen und verlassen das Krankenhaus. Eine Anklage wegen ? gegen Alex wird merkwürdigerweise nie erhoben.
Fall 2/ Tatort: 19. Polizeirevier Frankfurt-Flughafen
Ende November 2007 wird ein wohnsitzloser Mann, nennen wir ihn Absalom, in der Wartehalle des Frankfurter Flughafens von zwei hessischen Landespolizisten zwecks Identitätsfeststellung geweckt. Da er keine Ausweispapiere vorzeigen kann, wird er auf die o.g. Wache begleitet. Dort muß er sich einer
Taschenkontrolle und Leibesvisitation unterziehen. Dafür zeigt er Verständnis. Anschließend wollen die Beamten [namens Balzer und
Schmidt (4-Sterne-Hauptkommissar, ca. 55 Jahre alt, groß, schlank)] ihm Fingerabdrücke abnehmen, obwohl er darauf hinweist, daß bereits
Wochen zuvor seine Identität festgestellt worden war. Ein entsprechender Eintrag findet sich tatsächlich im Wachbuch. Der wortführende Beamte (3-Sterne-Hauptkommissar, ca. 50 Jahre alt, klein und
untersetzt) Balzer, bis dahin gerierte er sich als der liebe Onkel, reagiert darauf mit Vertraulichkeiten, Einschüchterungen und mit der Drohung von Gewaltanwendung. In der Tat
wendet Balzer physische Gewalt an. Anschließend wird Absalom von Balzer noch u.a. als "Psychopath" beleidigt. Übrigens, das Ergebnis ist negativ. Absaloms gescannte
Fingerabdrücke sind im polizeilichen Datensystem nicht erfaßt. Eine weitergehende Identitätsfeststellung findet daraufhin auch hier merkwürdigerweise nicht mehr statt.
Fall 3/ Tatort: 19. Polizeirevier Frankfurt-Flughafen
Mitte Januar 2008 wird Absalom abermals in der Nacht, diesmal vom flughafeneigenen
Sicherheitspersonal geweckt und aufgefordert, das Flughafengebäude unverzüglich zu verlassen. Diesem rechtswidrigen Ansinnen folgt Absalom nicht; schließlich handelt es sich um einen
öffentlichen Raum*. Stattdessen wendet er sich, begleitet von zwei Sicherheitsleuten und zwischenzeitlich drei hinzugerufenen Bundespolizisten, an den diensthabenden
Polizeibeamten namens Fritzges in der o.g. Wache, um Strafanzeige gegen die Sicherheitsleute zu erstatten. Nach Darlegung des
Sachverhalts weigert sich Fritzges (3-Sterne-Polizeihauptkommissar der hessischen Landespolizei, ca. 45 Jahre alt, klein,
bierbäuchig) eine diesbezügliche Anzeige aufzunehmen. Sachliche Einwände Absaloms werden ignoriert. Noch im Beisein der Bundespolizisten weigert sich Fritzges auf wiederholte
Aufforderung abermals, die Anzeige entgegenzunehmen. Stattdessen bezichtigt er Absalom indirekt des Diebstahls und beginnt sich über Absaloms sozialen Status unverhohlen lustig zu machen,
ihn zu verhöhnen, zu beleidigen sowie als "Schmarotzer", der von Fritzges Steuergeldern lebe, und als "Abschaum" zu verleumden. (Anm.: So ähnlich muß es den Menschen auf Vopo-Wachen und in
Gestapo-Dienststellen ergangen sein) Seit höherrangiger Kollege namens Kolden schreitet nicht ein. Zwischenzeitlich spricht der Chef des
Flughafensicherheitsdienstes Absalom ein mündliches Hausverbot aus. Zwar bleibt Absalom die gesamte Zeit ruhig, doch er beharrt darauf, daß die Anzeige von Fritzges entgegengenommen
wird. Der lehnt dies erneut ab. Trotz Nachfragens händigt Fritzges Absalom auch weder die Personalien der Sicherheitsleute noch ein Aktenzeichen aus. Hierauf wendet Fritzges Gewalt an,
wobei er Absalom durch den Vorraum schleudert und im Flur zu Boden wirft. Bei dieser Aktion beschädigt Fritzges Absaloms Pullover. Außerdem erleidet Absalom an
der abstützenden Hand eine leichte Verstauchung. Dann wird Absalom gegen seinen ausdrücklichen Willen zu einem Polizeiwagen gebracht, um vom Flughafengelände gebracht zu werden. Nach
einem kurzen emotional aufgeladenen Wortwechsel mit einem anderen Beamten wird Absalom zum Aussteigen nach draußen gezwungen, wo ihm Handschellen eng
angelegt werden. Zu dritt verlassen sie den Flughafen, zwanzig Minuten später soll Absalom unweit des Frankfurter Hauptbahnhofs und außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der beiden begleitenden Polizisten aussteigen.
Ich kann mich des Eindrucks nicht mehr erwehren, daß gewisse Polizisten und Sicherheitsfachkräfte (?) mittlerweile ein beinahe
höheres Sicherheitsrisiko für den einzelnen Menschen darstellen als es die gewöhnlichen Kriminellen tun. Vor allem, wenn es um sozial schwächere Personen geht. Es fällt mir mittlerweile schwer,
in der Polizei noch uneingeschränkt einen Freund und Helfer zu erkennen. Mittlerweile sprechen dagegen die vermehrte Polizeiwillkür und Polizeigewalt. Was die betreffenden Beamten angeht,
läßt sich nur feststellen, daß sie nicht würdig sind eine solche verantwortungsvolle Position weiterhin zu bekleiden. Für mich sind solche Beamte Kriminelle in Uniform und gehören schnellstens
aus dem Polizeidienst entfernt.
Das Erschreckende daran ist neben der emotionalen Kälte gegenüber Hilfebedürftigen (Wohnsitzlose, Suchtkranke u.a. hat hierzulande faktisch der "soziale Tod" ereilt) die gezeigte Willkür,
mit der diesen Menschen der Rechtsschutz vorenthalten wird. Sie sind quasi Freiwild, vogelfrei, schutzlos. Obendrein werden sie auch noch kriminalisiert (Ein Hausverbot zieht nämlich im
Wiederholungsfall eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich).
Auf der anderen Seite sorgen solche kriminellen Beamten dafür, daß nebenbei das Grundgesetz Schritt für Schritt ausgehöhlt wird. Alex und Absalom haben in den geschilderten Fällen am eigenen
Leib wahrhaftig diktatorische Methoden erfahren. Denn Winter und Fritzges vereinten sowohl die ausführende (exekutive) als auch die judikative (rechtsprechende) Gewalt in einer,
nämlich ihren Personen. Kurz gesagt, in dem Augenblick der Weigerung (Fälle 1 und 3) war für den Anzeigenerstatter die verfassungsmäßige Gewaltenteilung aufgehoben. Ein weiterer Schritt in
Richtung "totalitärer Staat".
Daher: Hört, kritische Bürgerinnen und Bürger. Aufgepaßt!
* siehe hierzu eigenen Beitrag (24) "Privatisierung - Segregation - Apartheid" als Ergänzung